Das erste Glas der Bauherrschaft!

von | 26.05.2023 | Projekte

In Seewen geht es in grossen Schritten in Richtung Fertigstellung des Einfamilienhauses. Diese Woche durften wir zur Feier des Rohbaus mit der Bauherrschaft das Richtfest feiern.

In Seewen schreitet der Neubau des Einfamilienhauses immer weiter voran. Nachdem Ende März aufgerichtet wurde, wurden in Verlaufe des Aprils die Fenster eingebaut, die Fassade geschalt und weitere Arbeiten wie Elektroinstallationen, Sanitärarbeiten etc. vorgenommen. Nun geht es weiter an den Innenausbau.

Diese Woche durften wir zur Feier des Rohbaus und als Dankeschön für alle Handwerker das Richtfest bei bestem Wetter feiern. Wir freuen uns, diese jahrhundertalte Tradition weiterzuführen.

Aber woher kommt überhaupt die Tradition des Richtfests? Ein Richtfest wird grundsätzlich dann gefeiert, wenn der Rohbau eines Gebäudes fertiggestellt und der Dachstuhl errichtet wurde. Das Richtfest geht zurück bis ins 14. Jahrhundert. Der Brauch geht ursprünglich auf rituelle Formen der Zinszahlung und der Abgeltung von Arbeitsleistungen zurück, wie sie im Mittelalter nicht ungewöhnlich waren. Klassischerweise wird das Dach mit einem Richtbaum geschmückt und einer der Zimmerleute hält eine kurze Ansprache – den Richtspruch. Der Richtspruch ist zum einen ein Dank an den Architekten und die Bauherrschaft, zum anderen eine Bitte um Gottes Segen für das Haus. Während einer der Zimmerleute seine Ansprache hält, trinkt er Wein und wirft das leere Glas zum Abschluss des Richtspruchs vom Dach. Zerspringt es am Boden, wird alles gut. Bleibt das Glas heil, gilt das als schlechtes Omen und eine Schmach für den Werfer.

Wir freuen uns natürlich, dass das Glas beim gestrigen Richtspruche beim Wurf vom Dach zersprungen ist und unserer Bauherrschaft so eine glückliche Lebenszeit in ihrem neuen Heim beschert sein soll.  

Im Anschluss an den Richtspruch gab es einen Richtschmaus, der von der Bauherrschaft offeriert wurde.

Wir bedanken uns bei allen Beteiligten herzlichst für den gemütlichen und gelungenen Anlass! Ein besonderer Dank gilt der Bauherrschaft für das Durchführen des Anlasses und den Zimmerleuten für die Organisation des Richtbaums und das Abhalten des Richtspruchs.